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Rabattverträge

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Rabattverträge

Ein Wort zum Thema Rabattverträge:

Grundsätzlich gilt: Jeder Patient erhält die Medikamente, die der Arzt ihm verordnet hat. Wir berücksichtigen selbstverständlich die Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie bestehen, um die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Die Befüllung der Blister-Automaten ist auf die Rabattverträge der großen Krankenkassen eingerichtet. Bei der Produktion der Blister bekommt der Patient die von seinem Arzt verordneten Wirkstoffe. Dabei werden die Medikamente desjenigen Herstellers berücksichtigt, mit dem die betreffende Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat. Der Arzt hat natürlich die Möglichkeit, das Medikament eines bestimmten Herstellers zu verordnen und dies durch Markierung des „aut idem“-Feldes auf dem Rezeptformular deutlich zu machen.

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